Der Vereinsgegenstand erfordert erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Der Verein ist nicht öffentlich, Zutritt haben nur Mitglieder und durch Mitglieder begleitete Gäste. Die Räumlichkeiten des Vereines sind durch eine Alarmmeldeanlage gesichert. Die Räumlichkeiten des Vereines verfügen über eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung. Gäste, die damit nicht einverstanden sind, haben keinen Zutritt, das begleitete Mitglied muss Gäste über die Videoüberwachung informieren. Der Zutritt in die Räumlichkeiten des Vereins ist biometrisch gesichert, und erfolgt durch den Fingerabdruck des Mitglieds. Die Zutritte (Zeit und Namen der Mitglieder) werden protokolliert.