Im IFSS-CR26 haben wir folgende Kategorien von Mitgliedschaften: I – Tages-/Gastmitglied II – Vorläufiges Mitglied III – Vollmitglied (Ordentliches Mitglied) IV – Gründungsmitglied (Ordentliches Mitglied) V – Ehrenmitglied (Außerordentliches Mitglied) Kategorie I: Tages-/Gastmitglied Was sind Tages-/Gastmitglieder? Tages- bzw. Gastmitglieder sind Personen, die o a; ber unseren Partner „Professional Arms“ den Waffenfhrerschein bzw. den psychologische Eignungstest in unseren Räumlichkeiten machen. o b; integre Bekannte, Freunde und Familienangehörige von Clubmitgliedern sind. Diese können den Schießstand im Beisein des Clubmitglieds bzw. Schulungsreferenten/Range-Officer (RO) außerhalb (z.B. bei WBK-Schulungen, Sonderbewerbe, etc.) und während des regulären Betriebs auf einem unbelegten Stand benutzen, sofern sie eine gltige WBK oder einen Waffenpass besitzen, kein Waffenverbot besteht und die Zonenordnung gelesen und verstanden haben. Im regulären Betrieb haben aber Mitglieder der Kategorien II – IV immer das Vorrecht! Gastschtzen ohne waffenrechtliches Dokument drfen nicht unbeaufsichtigt und nur mit einer Aufsichtsperson am Schießstand verweilen bzw. diesen zu benutzen. Die Haftung und Einhaltung der Statuten bernimmt die jeweilige Aufsichtsperson. Fallen Kosten für eine Tages-/Gastmitgliedschaft an? Ja, Einschreibgebhr, Standmiete, Zielscheiben. Eine Kostenbersicht befindet sich an der Theke sowie an den Tischen. Habe ich als Tages-/Gastmitglied die Möglichkeit an Bewerben teilzunehmen? Ja, aber die Anmeldung muss ber die Aufsichtsperson erfolgen. Die Ausgabe der Ergebnisliste erfolgt ebenfalls ber die Aufsichtsperson! Habe ich als Tages-/Gastmitglied die Möglichkeit einen Stand auf der CR26-Webseite zu buchen? Nein, der volle Zugang (Mitgliederbereich) auf der CR26-Webseite ist ausschließlich für Club-Mitglieder der Kategorien II – IV möglich. Habe ich als Tages-/Gastmitglied die Möglichkeit Speisen und Getränke zu erwerben? Ja, selbstverständlich! Es gibt diesbezglich keine Einschränkungen! Diese können ausschließlich im Aufenthalts- und Schulungsbereich konsumiert werden (siehe Schießstättenordnung). Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass keine selbst mitgebrachten Speisen und Getränke (gleichgltig welcher Mitglieder-Kategorie) im Club-Bereich konsumiert werden drfen! Ist es möglich von einer Tages-/Gastmitgliedschaft zu einer Vollmitgliedschaft zu wechseln? Ja, dies ist möglich! (siehe Kategorie II ). Kategorie II: Vorläufiges Mitglied Was sind Vorläufige Mitglieder? Hat sich ein Tages-/Gastmitglied dazu entschlossen Mitglied im CR26 zu werden, ist diese Person nach Bezahlung der Einschreibgebhr, des (aliquoten) Jahres-Mitgliedsbeitrages und nach vorweisen einer gltigen Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für ein Jahr, ein vorläufiges Mitglied. Nach einem Beobachtungszeitraum von einem Jahr, wird diese Person nach Abstimmung des Vorstandes zum Vollmitglied ernannt (siehe auch Vereinsstatuten § 7 Abs.1). Habe ich als Vorläufiges Mitglied die Möglichkeit einen Stand auf der CR26-Webseite zu buchen? Ja, ab dem Eintrittsdatum bekommt man vollen Zugang zur CR26-Webseite. Aber Achtung: Der Zutritt zu den Clubräumen innerhalb der Öffnungszeiten, erfolgt jedoch erst nach der Registrierung mittels Fingerabdruck, Foto und der Bestätigung mittels Unterschrift der Kenntnisnahme der Vereinsstatuten und Schießstättenordnung. Habe ich als Vorläufiges Mitglied die Möglichkeit an Bewerben teilzunehmen? Ja, als Vorläufiges Mitglied kann ich uneingeschränkt an sämtlichen Bewerben, die im CR26 stattfinden, teilnehmen. Die Ergebnislisten der Bewerbe können auf der Webseite ebenfalls uneingeschränkt runtergeladen werden. Habe ich als Vorläufiges Mitglied ein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen oder sonstigen Entscheidungen die den CR26 betreffen? Nein, dies ist ausschließlich Mitglieder der Kategorien III – IV vorbehalten (siehe Vereinsstatuten). Ist meine Mitgliedskarte bertragbar? Nein, der Zutritt ist ausschließlich für das ausgestellte Mitglied erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ausnahmslos der sofortige Ausschluss aus dem Club! (siehe auch Vereinsstatuten § 8). Bei Verlust oder Diebstahl der Zutrittskarte ist der Vorstand ehest möglich in Kenntnis zu setzen! Gleiches gilt für das waffenrechtliche Dokument! Kategorie III: Vollmitglied Wann werde ich vom Vorläufigen Mitglied zum Vollmitglied? Nach positivem, unbescholtenem Verlauf der einjährigen Probezeit wird man vom Vorstand zum Vollmitglied ernannt. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Vollmitglie d? Siehe Vereinsstatuten § 9 und § 10. Kann ich als Vollmitglied im Vorstand tätig werden? Ja, siehe Vereinsstatuten § 13. · Kann ich als Vollmitglied auch Gründungsmitglied werden? Nein, Gründungsmitglieder waren bei der Entstehung des Clubs von Anfang an dabei. Sie haben die Errichtung des Clubs durch deren private Darlehen erst möglich gemacht. Weswegen es für Gründungsmitglieder auch bestimmte Sonderregelungen gibt! (siehe Kategorie IV). Kategorie IV: Gründungsmitglied Was sind Gründungsmitglieder? Gründungsmitglieder waren von der Entstehung, der Planung bis zur Fertigstellung und Eröffnung des Clubs dabei. Welcher Unterschied besteht zwischen einem Gründungsmitglied und einem Vollmitglied? Gründungsmitglieder haben die Möglichkeit, Familienangehörige vergnstigt als Vollmitglieder miteinzubringen (hier gilt jedoch ebenfalls die einjährige Probezeit). Zudem können ausschließlich Gründungsmitglieder nach Rcksprache mit dem Vorstand auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten den Schießstand benutzen. Ausgenommen an WBK-Schulungstagen und bei Wartungsarbeiten, welche vom Vorstand vorangekndigt werden. Kategorie V: Ehrenmitglied Was sind Ehrenmitglieder? Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie besitzen, sofern sie nicht ordentliche Mitglieder sind, weder das aktive noch das passive Wahlrecht (siehe auch Vereinsstatuten § 7 Abs.4). Welche Kriterien fhren zur Ehrenmitgliedschaft? Ehrenmitglieder können zum Beispiel Personen werden, die sich durch Sach-/Materialspenden, unentgeltliches Arbeiten verdient gemacht oder den Verein finanziell untersttzt haben! Kann ein Ehrenmitglied auch in den Vorstand gewählt werden? Ja, nach Abstimmung der ordentlichen Mitglieder mit einfacher Mehrheit ist dies möglich. · Können Ehrenmitglieder an Bewerben teilnehmen? Ja, sofern sie nicht auch Vollmitglieder (Ordentliches Mitglied) sind, gelten für Sie dieselben Einschränkungen wie für die Tages-/Gastmitglieder (siehe Kategorie I).
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