FAQ

Mitgliedschaften im IFSS-CR26

Im IFSS-CR26 haben wir folgende Kategorien von Mitgliedschaften:

I   – Tages-/Gastmitglied
II  – Vorläufiges Mitglied
III – Vollmitglied (Ordentliches Mitglied)
IV – Gründungsmitglied (Ordentliches Mitglied)
V  – Ehrenmitglied (Außerordentliches Mitglied)

 

Kategorie I: Tages-/Gastmitglied

  • Was sind Tages-/Gastmitglieder?

Tages- bzw. Gastmitglieder sind Personen, die

    • a; über unseren Partner „Professional Arms“ den Waffenführerschein bzw. den psychologische Eignungstest in unseren              Räumlichkeiten machen.
    • b; integre Bekannte, Freunde und Familienangehörige von Clubmitgliedern sind.

Diese können den Schießstand im Beisein des Clubmitglieds bzw. Schulungsreferenten/Range-Officer (RO) außerhalb (z.B. bei WBK-Schulungen, Sonderbewerbe, etc.) und während des regulären Betriebs auf einem unbelegten Stand benutzen, sofern sie eine gültige WBK oder einen Waffenpass besitzen, kein Waffenverbot besteht und die Zonenordnung gelesen und verstanden haben.

Im regulären Betrieb haben aber Mitglieder der Kategorien II – IV immer das Vorrecht!

Gastschützen ohne waffenrechtliches Dokument dürfen nicht unbeaufsichtigt und nur mit einer Aufsichtsperson am Schießstand verweilen bzw. diesen zu benutzen. Die Haftung und Einhaltung der Statuten übernimmt die jeweilige Aufsichtsperson.

  • Fallen Kosten für eine Tages-/Gastmitgliedschaft an?

Ja, Einschreibgebühr, Standmiete, Zielscheiben.

Eine Kostenübersicht befindet sich an der Theke sowie an den Tischen.

  • Habe ich als Tages-/Gastmitglied die Möglichkeit an Bewerben teilzunehmen?

Ja, aber die Anmeldung muss über die Aufsichtsperson erfolgen.

Die Ausgabe der Ergebnisliste erfolgt ebenfalls über die Aufsichtsperson!

  •  Habe ich als Tages-/Gastmitglied die Möglichkeit einen Stand auf der CR26-Webseite zu buchen?

Nein, der volle Zugang (Mitgliederbereich) auf der CR26-Webseite ist ausschließlich für Club-Mitglieder der Kategorien II – IV möglich.

  • Habe ich als Tages-/Gastmitglied die Möglichkeit Speisen und Getränke zu erwerben? 

Ja, selbstverständlich! Es gibt diesbezüglich keine Einschränkungen!

Diese können ausschließlich im Aufenthalts- und Schulungsbereich konsumiert werden (siehe Schießstättenordnung).

Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass keine selbst mitgebrachten Speisen und Getränke (gleichgültig welcher Mitglieder-Kategorie) im Club-Bereich konsumiert werden dürfen!

  •  Ist es möglich von einer Tages-/Gastmitgliedschaft zu einer Vollmitgliedschaft zu wechseln?

Ja, dies ist möglich! (siehe Kategorie II).

 

Kategorie II: Vorläufiges Mitglied

  • Was sind Vorläufige Mitglieder?

Hat sich ein Tages-/Gastmitglied dazu entschlossen Mitglied im CR26 zu werden, ist diese Person nach Bezahlung der Einschreibgebühr, des (aliquoten) Jahres-Mitgliedsbeitrages und nach vorweisen einer gültigen Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für ein Jahr, ein vorläufiges Mitglied.

Nach einem Beobachtungszeitraum von einem Jahr, wird diese Person nach Abstimmung des Vorstandes zum Vollmitglied ernannt (siehe auch Vereinsstatuten § 7 Abs.1).

  • Habe ich als Vorläufiges Mitglied die Möglichkeit einen Stand auf der CR26-Webseite zu buchen?

Ja, ab dem Eintrittsdatum bekommt man vollen Zugang zur CR26-Webseite.

Aber Achtung: Der Zutritt zu den Clubräumen innerhalb der Öffnungszeiten, erfolgt jedoch erst nach der Registrierung mittels Fingerabdruck, Foto und der Bestätigung mittels Unterschrift der Kenntnisnahme der Vereinsstatuten und Schießstättenordnung.

  • Habe ich als Vorläufiges Mitglied die Möglichkeit an Bewerben teilzunehmen?

Ja, als Vorläufiges Mitglied kann ich uneingeschränkt an sämtlichen Bewerben, die im CR26 stattfinden, teilnehmen.

Die Ergebnislisten der Bewerbe können auf der Webseite ebenfalls uneingeschränkt runtergeladen werden.

  • Habe ich als Vorläufiges Mitglied ein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen oder sonstigen Entscheidungen die den CR26 betreffen?

Nein, dies ist ausschließlich Mitglieder der Kategorien III – IV vorbehalten (siehe Vereinsstatuten).

  •  Ist meine Mitgliedskarte übertragbar?

Nein, der Zutritt ist ausschließlich für das ausgestellte Mitglied erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ausnahmslos der sofortige Ausschluss aus dem Club! (siehe auch Vereinsstatuten § 8).

Bei Verlust oder Diebstahl der Zutrittskarte ist der Vorstand ehest möglich in Kenntnis zu setzen! Gleiches gilt für das waffenrechtliche Dokument!

 

Kategorie III: Vollmitglied

  • Wann werde ich vom Vorläufigen Mitglied zum Vollmitglied?

Nach positivem, unbescholtenem Verlauf der einjährigen Probezeit wird man vom Vorstand zum Vollmitglied ernannt.

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Vollmitglied?

Siehe Vereinsstatuten § 9 und § 10.

  • Kann ich als Vollmitglied im Vorstand tätig werden?

Ja, siehe Vereinsstatuten § 13.

  • Kann ich als Vollmitglied auch Gründungsmitglied werden?

Nein, Gründungsmitglieder waren bei der Entstehung des Clubs von Anfang an dabei.

Sie haben die Errichtung des Clubs durch deren private Darlehen erst möglich gemacht. Weswegen es für Gründungsmitglieder auch bestimmte Sonderregelungen gibt! (siehe Kategorie IV).

 

Kategorie IV: Gründungsmitglied

  • Was sind Gründungsmitglieder?

 Gründungsmitglieder waren von der Entstehung, der Planung bis zur Fertigstellung und Eröffnung des Clubs dabei.

  • Welcher Unterschied besteht zwischen einem Gründungsmitglied und einem Vollmitglied?

Gründungsmitglieder haben die Möglichkeit, Familienangehörige vergünstigt als Vollmitglieder miteinzubringen (hier gilt jedoch ebenfalls die einjährige Probezeit).

Zudem können ausschließlich Gründungsmitglieder nach Rücksprache mit dem Vorstand auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten den Schießstand benutzen.

Ausgenommen an WBK-Schulungstagen und bei Wartungsarbeiten, welche vom Vorstand vorangekündigt werden.

 

Kategorie V: Ehrenmitglied

  • Was sind Ehrenmitglieder?

Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie besitzen, sofern sie nicht ordentliche Mitglieder sind, weder das aktive noch das passive Wahlrecht (siehe auch Vereinsstatuten § 7 Abs.4).

  • Welche Kriterien führen zur Ehrenmitgliedschaft?

Ehrenmitglieder können zum Beispiel Personen werden, die sich durch Sach-/Materialspenden, unentgeltliches Arbeiten verdient gemacht oder den Verein finanziell unterstützt haben!

  • Kann ein Ehrenmitglied auch in den Vorstand gewählt werden?

Ja, nach Abstimmung der ordentlichen Mitglieder mit einfacher Mehrheit ist dies möglich.

  • Können Ehrenmitglieder an Bewerben teilnehmen?

Ja, sofern sie nicht auch Vollmitglieder (Ordentliches Mitglied) sind, gelten für Sie dieselben Einschränkungen wie für die Tages-/Gastmitglieder (siehe Kategorie I).

 

FAQ Mitgliedschaften IFSS-CR26 (PDF-Format)